Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - THW
Diese Organisation war bereits ausschließlich von dem humanitären
Gedanken getragen. Nach 31 Jahren, am 22. August 1950, wurde Otto
Lummitzsch von dem damaligen Bundesinnenminister des Inneren, Dr. Gustav
Heinemann, beauftragt, erneut eine Organisation mit ehrenamtlichen
Helfern für den technischen Katastrophenschutz aufzubauen. Dies war die
Geburtsstunde des heutigen Technischen Hilfswerkes. Seither wird das THW
bei großen Unfällen, Gebäudeeinstürzen, Explosionen, Sturmschäden,
Hochwasser, Erdbeben und zur Unterstützung der Feuerwehr bei starken
Brandschäden eingesetzt.
Für die tägliche Gefahrenabwehr und auch
alle gar nicht alltäglichen Katastrophenfälle treffen die Länder und
Kommunen Vorsorge. Nur der Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall
ist dem Bund vorbehalten. Wie Länder und Kommunen für ihren Bereich,
unterhält auch der Bund ein eigenes Hilfeleistungspotential. In diesem
miteinander verwobenen Gefahrenabwehrsystem des Bundes und der Länder,
hat das THW seinen festen Platz.
Das THW-Helferrechtsgesetz weist
dem THW drei gleichwertige Aufgabe zu:
- Technische Hilfe im Zivilschutz
- Technische Hilfe in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland
- Technische Hilfe bei der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen
- Stellen (diese Unterstützungsleistung erfolgt auf dem Wege der Amtshilfe)
Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich der Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potential angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.
Wenn Sie Verstärkung brauchen - viel Verstärkung, weil ihre eigenen Kräfte quantitativ nicht ausreichen, oder sehr spezielle Verstärkung, weil ungewöhnliche Aufgaben zu lösen sind -, kann das THW in vielen Fällen wirksam helfen.
Das THW hat einen strukturellen Vorteil in die Wiege gelegt bekommen: Es ist bundesweit einheitlich organisiert.
Dadurch verhallt der Ruf nach Verstärkung durch das THW nicht an Kommunal- oder Ländergrenzen. Gleichzeitig kann der nächstgelegene THW-Ortsverband sowohl schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten als auch Spezialausstattung und Verstärkungskräfte überörtlich heranführen. Im Vorfeld bietet die THW Struktur Ansprechpartner auf örtlicher, regionaler, Landes- und Bundesebene.
Örtlich vertritt der THW-Ortsbeauftragte die Bundesbehörde THW.
Er ist wie seine Helfer im THW-Ortsverband ehrenamtlich tätig. Die einzelnen Einheiten des THW - Technische Züge mit spezialisierten Fachgruppen - sind Bestandteil der Ortsverbände.
